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Flexible ambulante Betreuung (FaB)

Die Maßnahme stellt ein aufsuchendes niederschwelliges Unterstützungsangebot durch sozialpädagogische Fachkräfte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ggf. ihre Familien zur Strukturierung des Lebensalltags, zur Förderung sozialer und schulischer Fähigkeiten sowie zur gezielten Bearbeitung umschriebener Problemlagen.

Die Flexible ambulante Betreuung hat eine Kapazität von 2 Plätzen. Rechtsgrundlage der Maßnahme ist §41 SGB VIII.

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