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Inobhutnahme

Wir bieten einen Inobhutnahmeplatz an. Eine Inobhutnahme nach §42 SGB VIII verfolgt das Ziel, den betroffenen Kindern und Jugendlichen im Falle einer Kindeswohlgefährdung Schutz zu gewähren.

Ergänzend zu den Unterbringungsinhalten der Inobhutnahme und Time-out (s.u.) bieten wir auf Wunsch des belegenden Jugendamtes hin an, eine psychosoziale Diagnostik unter Einbeziehung aller Mitglieder des familiären Systems zu erstellen, um so möglichst schnell eine Perspektive für die Bewältigung der Problematik (ggf. in Form einer weiterführenden Hilfe) zu finden.

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